Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,
seit heute Nachmittag bin ich auch offiziell vom Ministerium für Schule und Bildung über die Neuregelung der Quarantäne unterrichtet worden:
"Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.
Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng
definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen
Infektionsschutzes vertretbar, wenn
* die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen -einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) -
beachtet hat und
* die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur
Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.
Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle
Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer
schulischer Betreuungsangebote." (Schulmail des MSB, 09.09.2021)
„Freitestungen" von Kontaktpersonen
"Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler
wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen dieSchülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil." (Schulmail des MSB, 09.09.2021)
Nach Aussage des Gesundheitsamts Mülheim wird das Testzentrum an der Mintarder Str. für diese Zwecke wieder geöffnet.
Übersetzt heißt das für unsere Schule:
1.) Es gibt einen positiven Klassenpool.
2.) Sie werden morgens über diese Tatsache per Mail von der Klassenlehrkraft unterrichtet. Sie kommen dann mit Ihrem Kind zur individuellen Nachtestung zum Lehrerzimmer-Fenster.
3.) Wenn Sie am Folgetag dann das Ergebnis der Nachtestung haben und es ist negativ, darf Ihr Kind wieder in die Schule. Lediglich das pos. Kind muss in Quarantäne. Eine Kontaktverfolgung gibt es in der Regel nicht. Die in der Mail des MSB benannten "Ausnahmefälle" werden nicht näher definitiert.
4.) Für den Fall, dass das Gesundheitsamt doch eine Kontaktverfolgung angeht und zunächst negativ getestete Kinder in Quarantäne schickt, können diese sich nach 5 Tagen im Diagnosezentrum (Mintarder Str.) frei testen.
Einen ruhigen Abend Ihnen,
liebe Grüße,
Birte Kellermann
Comentarios