Liebe Eltern der Grundschule am Krähenbüschken,
nun liegt mir endlich die Mitteilung des MSB vor, dass Alleinerziehende ebenfalls einen Anspruch für die Notbetreuung haben.
Das Ministerium schreibt:
ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
Sollten Sie Ihr Kind in der Notbetreuung anmelden wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Schreiben Sie mir bitte bis zum 26.04.2020 (Sonntag), 15 Uhr eine Mail unter Angabe des Namens Ihres Kindes und Ihres Arbeitgebers/Ausbildung/Schule.
Das im Anhang angehängte Formular bitte ich Sie, mir spätestens am Mittwoch, 29.04.2020 ausgefüllt und unterschrieben zukommen zu lassen.
185231@schule.nrw.de (Diese Mailadresse ist die ausschließlich für die Kommunikation bezüglich der Notbetreuung vorgesehen.)
Ich werde mich am Sonntagnachmittag dann bei Ihnen per Mail melden und Ihnen alle notwendigen Informationen mitteilen. ( Sollten Sie inhaltliche Fragen zur Notbetreuung haben: In meiner Elterninformationsmail vom 24.04.2020, 8 Uhr habe ich den Ablauf/die Struktur der Notbetreuung beschrieben.)
Bitte bedenken Sie, dass ich für das Eintrittsdatum 27.04.2020 (1. Tag in der Notbetreuung) diese Frist, 26.04.2020, 15 Uhr setzen muss, da wir einen entsprechenden planerischen Vorlauf benötigen. Maileingänge nach 15 Uhr können nur ab 28.04.2020 in die Notbetreuung aufgenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ich bitte auch alle alleinerziehenden Eltern, die im Vorfeld schon angefragt haben, sich noch einmal über diese Mailadresse zu melden.
Es grüßt Sie ganz herzlich,
Birte Kellermann Formular: hier