Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,
gestern Abend wurde ich durch das Schulministerium informiert:
- Die Notbetreuung ab Mittwoch ist für Kinder, deren Eltern BEIDE in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastrukturen vorliegen.
- Als kritische Infrastrukturen gelten die in der Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, s. Anlage.
- Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Aller Voraussicht nach, wird es hier einen Formdruck geben, den ich dann umgehend weiterleiten werde.
- Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.
- Jede Schule organisiert die Betreuung in den Räumen der Schule.
- Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Weitere Informationen werden folgen!
Einen guten Start in diese unvorhersehbare Woche,
herzlichst
Birte Kellermann, Schulleiterin Anhang: hier