Leistungen bewerten
„Kinder an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit
heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, dass Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies,
Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen, wahrzunehmen und zu fördern.“
(MSW NRW, Heft 2012, S. 16)
An der Grundschule am Krähenbüschken gibt es eine für alle Lehrerinnen und Lehrer verbindliche Leistungsbewertung, die durch die Schulkonferenz bestimmt wurde. Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik werden nach einem bestimmten Bewertungsschlüssel benotet, die abzufragenden Kompetenzen und die Anzahl der Leistungsüberprüfungen sind festgeschrieben und werden auf den Klassenpflegschaftsabenden erläutert.
Note 1: 100% -96%
Note 2: 95% - 82%
Note 3: 81% - 67%
Note 4: 66% -50%
Note 5: 49% - 25%
Note 6: 25% - 0%
Unter jeder benoteten Arbeit steht eine Aufschlüsselung der Relation Punktevergabe–Note (Bei wie viel Punkten bekommt man eine 3, wann eine 2 …?).
Uns ist es ausgesprochen wichtig, Eltern hier eine Transparenz zu vermitteln. Alle Lehrkräfte arbeiten in Jahrgangsteams, bereiten Unterrichtsinhalte vor und nach und schreiben die gleichen Leistungsüberprüfungen.
Ab wann gibt es Noten?
Nach Schulkonferenzbeschluss werden die Kinder im Jahrgang 2 im zweiten Halbjahr langsam an Noten herangeführt, sodass sie am Ende der Schuleingangsphase ein Noten-Berichtzeugnis erhalten.
Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgang 1 und Jahrgang 2, 1. Halbjahr) schreiben auch kleine Lernstandsüberprüfungen (ohne Noten), die die Kinder in einer Lernzielkontrollmappe mit nach Hause nehmen. So können Eltern die Lernfortschritte genau begleiten und haben einen Überblick über die Lernbiografie Ihres Kindes.