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Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr

  • Für alle Kinder ist vor der Einschulung eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

  • Die Verpflichtung zu dieser schulärztlichen Untersuchung ist im Schulgesetz NRW  (§ 35 und § 54) geregelt.

  • Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) entscheiden die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage dieser Untersuchung über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule.

 

Einladungen zur Untersuchung

Die schriftlichen Einladungen zur Untersuchung werden den Eltern vom Gesundheitsamt zugeschickt.

Die schulärztlichen Untersuchungen finden in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Stadtmitte statt.

Sie werden von zwei Kinderärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt

 

Schwerpunkte der schulärztlichen Untersuchung

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte

  • Seh- und Hörtest

  • Überprüfung des Impfstatus

  • Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes

  • Überprüfung der Sprachentwicklung

  • Körperliche Untersuchung

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